11. be
grüßt die Tatsache, dass der Rat Aussprachen über die Rechtsstaatlichkeit führen will; ist jedoch der Ansicht, dass derartige Aussprachen nicht die wirksamste Option sind, um eine Missachtung der Grundwerte der Europäischen Union zu beheben; bedauert, dass das Parlament weder üb
er die Organisation dieser Aussprachen unterrichtet noch daran beteiligt wird; fordert den Rat auf, seine Aussprachen auf die Ergebnisse der Jahres- und Sonderberichte der Kommission, des Europäischen Parlaments, der Zivilgesellschaft, des Europarates,
...[+++] seiner Venedig-Kommission und anderer beteiligter institutioneller oder sonstiger Parteien zu stützen;