7. bringt seine Sorge da
rüber zum Ausdruck, dass in den Prüfungsbescheinigungen zu den Kosten
erstattungsanträgen zweier Begünstigter zwar Vorbehalte in Bezug auf die Verträge der für das Projekt tätigen Mitarbeiter geltend gemacht und in einer Prüfungsbescheinigung außerdem Vorbehalte in Bezug auf die für die indirekten Kosten angewandten Sätze zum Ausdruck gebracht wurden, das gemeinsame Unternehmen die Zahlungen aber dennoch freig
egeben hat; stellt fest, dass das ...[+++] gemeinsame Unternehmen diesen Fällen nachgegangen ist und schließlich keine Zahlungen für nicht förderfähige Kosten geleistet wurden; fordert daher das gemeinsame Unternehmen auf, den Beanstandungen in den Prüfungsbescheinigungen gebührend Rechnung zu tragen, ehe die jeweiligen Kostenerstattungsanträge validiert und die entsprechenden Zahlungen geleistet werden;