22.
stellt mit Bedauern fest, dass grenzübergreifende Fusionen in vielen Rechtssystemen weiterhin der Besteuerung unterliegen, wohingegen inländische Fusionen nicht als s
teuerliche Vorgänge gelten; ist der Auffassung, dass die Anleger hierauf keinen Einfluss nehmen können und gleich behandelt werden sollten
...[+++], und dass deswegen grenzübergreifende und inländische Fondsfusionen steuerneutral sein sollten;