(1) Um ein baldiges Anlaufen der Projekte zu gewährleisten und Unterbrechungen zwischen au
feinander folgenden Projekten sowie Verzögerungen zu vermeiden, können ►M10 die AKP-Staaten oder die zuständige Organisation oder Einrichtung auf regionaler oder AKP-Ebene ◄ , sobald die Prüfung des Projekts abgeschl
ossen und bevor der Finanzierungsbeschluss gefasst ist, Tätigkeiten vorfinanzieren, die mit dem Anlaufen der Programme, mit Vorarbeiten und saisonbedingten Arbeiten, mit Ausrüstungsaufträgen, für die eine lange Lieferzeit einzuplanen
...[+++]ist, sowie mit bestimmten laufenden Maßnahmen in Verbindung stehen.