18. ist der Ansicht, dass spezielle Vorgaben in bestehenden Bestimmungen für Nichtfinanzunternehmen erweitert und verhältnismäßiger gestaltet werden sollten, damit sich die Verwaltungslast zu reduziert und das Kapital, das der Wirtschaft für künftige Investitionen zur Verfügung stünde, nicht abnimmt; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung von EMIR Schwierigkeiten bei der
Anwendung komplexer Regelungen mit einer Vereinfachung der Verfahren zu begegnen, aber weiterhin den Zweck der Ausnahmeregelungen anzuerkennen, damit dafür gesorgt ist, dass Nichtfinanzunternehmen nicht durch Rechtsvorschriften belastet werden, die eigentlich
...[+++] für die Teilnehmer des Finanzmarkts gedacht sind;