Diese Zuschüsse: - werden auf 50 % der Durchführungskosten der Akte zur Erweiterung des Umkreises der betroffenen anerkannten Stadterneuerungsmaßna
hme festgesetzt; - unterliegen der Einreichung einer Akte, die mindestens die folgenden Unterlagen (bzw. Elemente) beinhaltet: 1. die Beweisführung, einerseits, dass die Umsetzung der geplanten Erweiterung des anerkannten Umkreises unerlässlich ist, und anderseits, dass die vorgeschlagenen Abgrenzungen der geplanten Erweiterung in Übereinstimmung mit dem anerkannten Umkreis stehen; 2. die Aufzählung und die Beschreibung der Projekte, die durchgeführt werden müssen, um die Ziele zu erreichen,
...[+++] die der geplanten Erweiterung des Umkreises zugrunde liegen; 3. die finanzielle Veranschlagung der Kosten für die in dieser geplanten Erweiterung des Umkreises zu führenden Aktionen (Phasierung, Anschaffungen, Arbeiten, usw.) ; 4. das Gutachten des lokalen Stadterneuerungsausschusses, wenn ein solcher Ausschuss vorhanden ist, oder mangels dessen, des Gemeindeausschusses; 5. einen Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeinderats, in dem dieses Projekt zur Erweiterung des Umkreises der anerkannten Stadterneuerungsmaßnahme und die vorstehend unter 1, 2, 3 aufgeführten Angaben genehmigt worden sind; sowie deren Genehmigung, auf Gutachten des Regionalausschusses für Raumordnung - Abteilung aktive Planung - und der Verwaltung, durch den Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Stadterneuerung gehört.