18. nimmt den Entwurf
der Kommission für einen Verhaltenskodex für Interessenvertreter zur Kenntnis; erinnert die Kommission daran, dass das Parlament schon seit über zehn Jahren über einen solchen Verhaltenskodex verfügt und fordert sie auf, mit dem Parlament im Hinblick auf die Erstellung gemeinsamer Regeln Verhandlungen aufzunehmen; vertritt die Auffassung, dass jede Art von Kodex ein strenges Überwachungsmoment in Bezug auf das Verhalten von Interessenvertretern gewährleisten sollte; betont, dass für Interessenvertreter, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, Sanktionen vorzusehen sind; betont ferner, dass zur Prüfung der in de
...[+++]m Register enthaltenen Informationen ausreichende (personelle und finanzielle) Mittel bereitgestellt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass beim Register der Kommission die Sanktionen eine vorübergehende und in schwerwiegenderen Fällen eine endgültige Streichung aus dem Register umfassen können; ist der Ansicht, dass im Falle eines gemeinsamen Registers das Fehlverhalten von Interessenvertretern zu Sanktionen in Bezug auf den Zugang zu allen Organen, in denen das Register gilt, führen sollte;