In der Erwägung, dass es Anlass gibt, die für das Personal der Zelle " Steuerwesen" geltenden administrativen und Besoldungsregeln mit denen, die auf das Personal der Kabinette und der anderen Zellen anwendbar sind, schnell zu harmonisieren, dies um eine grössere Gleichstellung zwischen den Mitgliedern des Personals der verschiedenen Zellen der Wallonischen Regierung infolge der Einrichtung bzw. Abänderung des Statuts der anderen Zellen der Wallonischen Regio
n und der durch den rezenten Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Dezember 2006 über die Kabinette der Minister der Wallonischen Regierung durchgeführten Reform zu gewährleiste
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