7. begrüßt, dass einige Mitgliedstaaten Bestimmungen eingeführt haben, nach denen Arbeitnehmer mit zu betreuenden Angehörigen ihre
Aufgaben mit einer flexibleren Arbeitsgestaltung in Einklang bringen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Arbeitnehmer mit Pflegeaufgaben aktiv am Arbeitsplatz zu fördern, und zwar durch flexible Arbeitsbedingungen einschließlich Urlaubsanspruch, flexible Arbeitsz
eit-, Teilzeit- und Heimarbeitsregelungen, die es mehr Personen mit Pflegeaufgaben in allen Mitgliedstaaten ermöglichen,
...[+++]in einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu verbleiben bzw. in eine solche zurückzukehren;