Innerhalb dieses Verfahrens wird die Kommission insbesondere untersuchen, - wie die Beihilfe und der Umstrukturierungsplan die Ergebnisse d
er Gesellschaft Air France und des Konzerns insgesamt beeinflussen; - ob der Plan und seine Umsetzung in den einzelne
n Bereichen Wirkung zeigen; - ob die Beihilfe nicht die Handelsbedingungen auf den Routen beeinträchtigt, auf denen ein Wettbewerb zwischen den Gesellschaften des Air-France-Konzerns und anderen europäischen Fluggesellschaften besteht; - ob die Beihilfe verglichen mit dem Umstrukt
...[+++]urierungsbedarf nicht unverhältnismäßig hoch ausfällt; - ob die Beihilfe die letzte zugunsten des Konzerns ist und nicht zum Erwerb von Anteilen an anderen Fluggesellschaften in der Gemeinschaft verwendet wird; - ob sichergestellt ist, daß die französische Regierung eventuelle Eingriffe in die Leitung des Air-France-Konzerns ausschließlich aus kommerziellen Gründen vornimmt.