4. bekräftigt seine uneingeschränkte Un
terstützung für die Resolution des UN-Sicherheitsrates, die gemäß Artikel 41 Kapitel VII der UN-Charta angenommen wurde; billigt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007; begrüßt die Vereinbarung, die die Außenminister der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates und Deutschlands sowie der Hohe Vertreter der Europäischen Union für die GASP auf ihrem Treffen am 22. Januar 2008 in Berlin zu einem Entwurf einer neuen Resolution zu Iran erzielt haben, in der weitere Maßnahmen vorgesehen sind und die Tatsache betont wird, dass die Völkergemeinschaft einen gemeinsamen An
...[+++]satz in dieser Frage verfolgt;