42. unterstreicht, wie wichtig die Einhaltun
g der grundlegenden Arbeitsnormen ist; fordert die IAO und ihre Mitgliedstaaten
auf, bei Verstößen gegen diese Rechte ihre disziplinarischen Möglichkeiten stärker einzusetzen; stellt fest, dass die Satzung der IAO die Verhängung von Handelssanktionen zulässt; erinnert daran, dass allein die IAO die Befugnis hat, Handelssanktionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen grundlegende Arbeitnehmerrechte zu verhängen, und fordert die WTO auf, klarzustellen, dass Handelssanktionen, die gemäß einem
...[+++] IAO-Beschluss über den Verstoß gegen Arbeitnehmerrechte verhängt werden, nicht als mit den WTO-Verträgen unvereinbar gelten dürfen; fordert ein multilaterales Abkommen innerhalb der WTO über Anreize zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte der IAO;