NIMMT den jüngsten Bericht der Kommission über die nächsten Schritte für die Folgenabschätzung zur Kenntnis, i
n dem die Maßnahmen beschrieben werden, die die Kommission zu ergreifen beabsichtigt, um die heutige Praxis und die derzeitigen Verfahren in einem weiter entwickelten Rahmen für die Folgenabschätzungen, der die drei Säulen der Strategie für nachhaltige Entwicklung umfasst, zu verbessern; er begrüßt auch den Beitrag der Mitgliedstaaten zu
diesem Bericht und erinnert an die Notwendigkeit einer stärkeren Betonung der Dimension d
...[+++]er Wettbewerbsfähigkeit; BILLIGT die Ziele und den Grundtenor des Kommissionsberichts, insbesondere, was die verbesserte Methode und die Leitlinien für ein integriertes Konzept der Folgenabschätzungen anbelangt; ERSUCHT die Kommission, die Empfehlungen dieses Berichts so rasch wie möglich umzusetzen, und dabei die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die überarbeiteten Leitlinien angewendet werden können; ERKLÄRT SICH BEREIT, die relevanten Punkte des Kommissionsberichts in Betracht zu ziehen, wenn festgelegt werden soll, wie der Rat die Folgenabschätzungen der Kommission nutzen wird; dies gilt auch im Hinblick auf die für Mai 2005 vorgesehene Bewertung des laufenden Pilotprojekts zur Folgenabschätzung der Änderungen des Rates und für die Weiterverfolgung dieses Projekts;