Ein Kernbestandteil der Empfehlungen der Generalversammlung sind Maßnahme
n, die durchgeführt werden sollen, „. um auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen festzustellen, ob individuelle Grundf
ischereitätigkeiten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf empfindliche Meeresökosysteme haben könnten und, wenn ja, sicherzustellen, dass solche Tätigkeiten dergestalt reguliert
werden, dass derartige Auswirkungen verhindert
werden, oder dass sie untersagt
werden ...[+++]“.