In der Rahmenverordnung(1) ist die nachstehende Methode für die Auswahl der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung angegeben: 1. In erster Linie sind die Gebiete zu berücksichtigen, die den folgenden drei Basiskriterien genügen: - eine Arbeitslosenquote, die über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt; - ein Anteil der in der Industrie beschäftigten Erwerbstätigen, der über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt, - ein Rückgang der Beschäftigung in der Industrie. 2. Darüber hinaus werden noch andere Kriterien aufgeführt, um die
Einbe- ziehung von Gebieten mit spezifischen Problemen zu ermöglichen, wie: - Verdichtungsräume, in denen di
...[+++]e Arbeitslosenquote um mindestens 50 % über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie zu verzeichnen war.