R. in der Erwägung, dass Frauen mit Migrationshintergrund unter doppelter
Diskriminierung zu leiden haben, nämlich aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihres Einwandererstatus; in Erwägung der Tatsache, dass eine von fünf
hochqualifizierten Migrantinnen einen wenig qualifizierten Arbeitsplatz innehat,
und in Erwägung der besonderen Prekarität bei Migrantinnen, die als Hausangestellte, im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder in de
...[+++]r Landwirtschaft tätig sind,