13° Der Veranstalter leistet eine Sicherheit in Höhe von 3.000 €, die durch eine Bank in der Form einer durch eine Verpflich
tungserklärung oder einen bestätigten Scheck garantierten
Bürgschaft gestellt wird; diese Urkunde wird zu Gunsten des Öffentlichen Dienstes der Wallonie aus
gestellt, und spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung dem Generalinspektor der Abteilung Natur und Forstwesen übergeben werden; die Sicherheit wird ganz freigegeben, nachdem beide Parteien das Fehlen von jeglichen S
...[+++]chäden oder aber ihre Wiederherstellung festgestellt haben;