78. begrüßt die Schlussfolgerung des Hofes, dass die
Landwirte im Allgemeinen durch angemessene Anleitung eine ausreichende Unterstützung erfahren, und nimmt zur Kenntnis, dass der Hof auf viele Fälle der Anwendung bewährter Verfahren verweist; ist besorgt , dass die meisten Mitgliedstaaten nicht abschätzen, welche Mindestbeteiligungsquote benötigt wird, um zu gewährleisten, dass die Teilmaßnahmen die erwarteten ökologischen Wirkungen erzielen, und ob die Beihilfebeträge angemessen sind, um diese Mindestquote zu erreichen; ist der Auffassung, dass ein kollektiver Ansatz auch über das Leader-Konzept zur Entwicklung des ländlic
hen Raums ...[+++]angewandt werden kann;