Der Kommission wird die B
efugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 210 zur Festlegung detaillierter Vorschri
ften über vergütete externe Sachverständige zu erlassen, auch über ein besonderes Verfahren für die Auswahl von natürlichen Personen, die als vergütete externe Sachverständige den Organen bei der Bewertung von Finanzhilfeanträgen, Projekten und Angeboten helfen und in
spezifischen Fällen Stellung nehmen und Rat gebe ...[+++]n.