K. n der Erwägung, dass es bei den Erwe
rbsraten der Frauen einen begrenzten Fortschritt gibt, die geschlechtsspezifische Aufteilung von Männern und Frauen nach Berufsfeldern und Wirtschaftssektoren in verschiedene Beschäftigungsarten jedoch relativ hoch bleibt, wobei in einigen Berufsfeldern hauptsächlich Frauen beschäftigt sind und diese Wirtschaftszweige und Berufe trotz des bestehenden Rahmens auf europäischer und nationaler Ebene tendenziell ein niedrigeres Lohnniveau aufweisen und s
chlechter angesehen werden; in der Erwägung, d
...[+++]ass diese Situation im Laufe eines Lebens Auswirkungen auf das geschlechtsspezifisches Lohngefälle hat; in der Erwägung, dass die vertikale Segregation, wonach Frauen vorwiegend geringer vergütete Tätigkeiten und Teilzeittätigkeiten ausüben oder in den niedrigeren Rängen der Hierarchie tätig sind, ebenso zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle beiträgt; in der Erwägung, dass die horizontale und vertikale Segregation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ein Hindernis in ihrer beruflichen Laufbahn darstellt sowie zu einer geringeren Sichtbarkeit und Vertretung von Frauen in gesellschaftlichen und öffentlichen Sphären führt und auf diese Weise insgesamt zur Geschlechterungleichheit beiträgt, und in der Erwägung, dass die Überwindung dieser verschiedenen Arten von Segregation und die verstärkte Präsenz von Frauen in höheren Positionen innerhalb von Organisationshierarchien Mädchen und jungen Frauen positive Vorbilder liefern würden;