22. schlägt die Ausarbeitung eines interinstitutionellen Verhaltenskodizes vor, um das außenpolitische Handeln der Union auf dem Gebiet der Demokratisierung und der Menschenrechte kohärenter und gerechter zu
gestalten – so wie dies in seiner Entschließung vom 25. April 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern bereits beschlossen wurde; vertritt die Ansicht, dass dieser Kodex die Beziehungen zwischen der Union und den mehr als 120 Staaten regeln sollte, auf die derzeit die Demokratiekl
...[+++]ausel als wesentliches Element aller Arten von Abkommen anwendbar ist, die sie binden;