Die ausdrückliche „Nichtbegünstigungsklausel“ soll verhindern, dass Schiffe unter der Flagge von Staaten, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben,
günstiger behandelt werden als Schiffe, die unter der Flagge von Staaten fahren, die das Übereinkommen ratifiziert haben. So werden die Flaggenflotten von Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, geschützt, es werden korrekte Arbeitsbedingungen für die Besatzung festgeschrieben und das Sozialdumping auf Kosten von Seeleuten und Reedereibetrieben, die korrekte Arbeitsnormen im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften anwenden, wird vermiede
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