(7) Stellt die Kommission infolge der Überprüfung des abschließenden Durchführungsberichts des Programms fest, dass die im Leistungsrahmen festgelegten Ziele n
ur in Bezug auf die Finanzindikatoren, die Outputindikatoren und die besonders wichtigen Durchführungsschritte erheblich verfehlt wurden, was auf eindeutig festgestellte Mängel bei der Durchführung zurückzuführen ist, die die Kommission zuvor gemäß Artikel 50 Absat
z 8 im Anschluss an enge Konsultationen mit dem betreffenden Mitgliedstaat mitgeteilt hat, woraufhin der Mitgliedsta
...[+++]at es versäumt hat, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zur Behebung dieser Mängel zu ergreifen, kann die Kommission ungeachtet des Artikels 85 im Einklang mit den fondsspezifischen Regelungen hinsichtlich der betroffenen Prioritäten finanzielle Berichtigungen vornehmen.