30. betont die Notwendigkeit, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Transparenz und Datenschutz herzustellen , wie dies beim Urteil
in der Rechtssache Bavarian Lager deutlich wurde, und unterstreicht, dass Datenschutz
nicht „missbraucht“ werden sollte, insbesondere um Interessenkonflikte und unzulässige Einflussnahme im Rahmen der Verwaltung und Beschlussfassung der EU zu verbergen; weist darauf hin, dass sich das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Bavarian Lager auf den derzeitigen
...[+++] Wortlaut der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 stützt und nicht daran hindert, den Text zu ändern, was insbesondere nach der eindeutigen Verkündung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte notwendig und dringend erforderlich ist;