In diesem Fall hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das nationale Gericht sei
ne Entscheidung auf übereinstimmende Beweise gestützt hatte, die unabhängig von den ersten, unter Verletzung von Artikel 3 der Konvention erzwun
genen Geständnissen erzielt wurden, und geschlussfolgert, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen den verbotenen Ermittlungsmethoden und dem Schuldurteil sowie der Strafe unterbrochen worden
war, so dass nicht gegen Artikel 6 ...[+++] der Konvention verstossen wurde ( § 180).