C. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit mit einem Durchschnittswert von 23 % für die gesamte EU ein nie dagewesenes Niveau erreicht hat und dass in einigen Mitgliedstaaten die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren bei über 50 % liegt; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktlage für Jugendliche unabhängig von ihrem Bildungsgrad besonders kritisch ist und die Jugendlichen oft arbeitslos sind, prekäre Arbeitsverträgen erhalten, unbezahlte P
raktika absolvieren oder auswandern; in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund der
Abkoppelung junger ...[+++]Menschen vom Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wurde, was 1,2 % des BIP der EU entspricht; in der Erwägung, dass es aufgrund der übermäßig starren Regulierung des Arbeitsmarktes in einigen Mitgliedstaaten an Flexibilität mangelt, um Schocks effektiv abzufedern; in der Erwägung, dass die derzeitigen Arbeitsmarktvorschriften festangestellten Arbeitnehmern in manchen Fällen einen unverhältnismäßig hohen Schutz bieten und sich negativ auf die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt auswirken können;