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. lehnt zwar protektionistische Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Aufträge auf weltweiter Ebene ab, erklärt sich jedoch nachdrücklich vom Grundsatz der Gegenseitigkeit und der Verhältnismäßigkeit in diesem Bereich überzeugt; fordert die Kommission auf, nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gezielte Beschränku
ngen des Zugangs zu Teilen des EU-Marktes für öffentliche Aufträge in Erwägung zu ziehen, und zwar in Bezug auf diejenigen Handelspartner, die Nutzen aus der Offenheit des EU-Marktes ziehen, aber keine Bereitschaft gezeigt haben, ihre eigenen Mär
...[+++]kte für EU-Unternehmen zu öffnen, damit unsere Partner einen Anreiz erhalten, auf der Basis der Gegenseitigkeit und der Verhältnismäßigkeit Marktzugangsregeln zugunsten europäischer Unternehmen anzubieten;