Belgien ist durch die Europäische Kommission vor den Gerichtshof der
Europäischen Union geladen worden (Rechtssache C-383/10), weil Belgien dadurch gegen die ihm aus den Artikeln 56 und 63 des AEUV und den Artikeln 36 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum obliegenden Verpflichtungen verstossen habe, dass es Rechtsvorschriften erlassen und beibehalten habe, die für
von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen eine insofern diskriminierende Besteuerung einführten, als eine Steuerbefreiung auss
chliesslic ...[+++]h auf von belgischen Banken gezahlte Zinsen Anwendung finde.