Die Auffassung, daß das System des sicheren Hafens ein angemessenes Schutzniveau im Sinne von Artikel 25 der Richtlinie gewährleistet, ist nur dann zu vertreten, wenn die Möglichkeit eines tatsächlichen Schutzes des Unionsbürgers, des
sen Rechte verletzt werden, gesichert ist; wenn also die Möglichkeit besteht, durch die Anrufung eines Gerichts, eines Schlichters oder einer anderen unabhängigen Stelle, welche die Wiedergutmachung des eventuell erlittenen Unrechts durchsetzen soll, sowohl die Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten Daten als auch eine En
tschädigung für den Schaden ...[+++], der entstanden ist, zu erwirken.