21. ist der Ansicht, daß ein transatlantischer gemeinsamer Luftverkehrsraum die Grundlage eines künftigen weltweiten gesetzlichen Rahmens für Luftverkehrsdienste bilden könnte, der das geltende System bilateraler Vereinbarungen ersetzt; unterstützt daher die Auffassung, daß die gegenwärtigen fragmentierten Regelungen durch ein einheitli
ches System ersetzt werden sollten, das einerseits den Luftverkehrsgesellschaften umfassende wirtschaft
liche Möglichkeiten bietet und andererseits sicherstellt, daß ihre Tätigkeiten gemeinsamen Luftver
...[+++]kehrsbestimmungen unterliegen;