8. nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzordn
ung des Gemeinsamen Unternehmens noch nicht dahingehend geändert wurde, dass die Bestimmung der Rahmenfinanzregelung bezüglich
der Befugnisse des internen Prüfers der Kommission Aufnahme fand; stellt jedoch fest, dass der Interne Auditdienst der Komm
ission im Jahr 2011 ...[+++]eine Risikobewertung durchführte und dass dem Verwaltungsrat auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Risikobewertung am 22. November 2011 der strategische Prüfungsplan für den Zeitraum 2012–2014 zur Annahme vorgelegt wurde; weist erneut darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen Ende 2011 noch keine interne Auditstelle eingerichtet hatte, doch im Jahr 2012 beschloss, einen seiner Beschäftigten mit der Funktion der internen Auditstelle zu betrauen;