3. weist die Mitgliedstaaten darau
f hin, dass es ihre oberste Pflicht ist, aktiv zur Ausarbeitung eines gemeinsamen europäischen Standpunkts dazu, wie sich der Nahost-Friedensprozess voranbringen lässt, beizutragen und von einseitigen Initiativen, durch die EU-Maßna
hmen beeinträchtigt werden, abzusehen; unterstreicht, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs von der Union nicht erwarten können, in der Region Initiative zu zeigen, wenn ihre voneinander abweichenden Standpunkte die Union daran hindern, dur
...[+++]ch die Hohe Vertreterin mit einer Stimme zu sprechen;