Die seit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1009/67/EWG im Zuckersektor gewonnene Erfahrung hat die Bedeutung eines freien Wettbewerbs für die Vermarktung von Zucker gezeigt ; dieser freie Wettbewerb kann durch die Beteiligung des unabhängigen Zuckerhandels gefördert werden ; dies gilt besonders für die Verwirklichung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und mit den Drittländern, für den unabhängige Zuckerhandelsfirmen eine unentbehrliche Rolle spielen ; eine Stärkung ihrer Stellung innerhalb der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker erscheint daher angezeigt, und es ist deshalb zweckmässig, ihnen insbesondere die Mö
glichkeit zu geben, Gemeinschaftszucker zur Inter ...[+++]vention anzubieten, um ihnen damit zu erlauben, ihre Handelsgeschäfte unter normalen Bedingungen abzuwickeln -