(3) Wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden
nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags bei der für die Gruppenaufsicht zuständig
en Behörde zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, ersucht die für die Gruppenaufsicht zuständige
Behörde den CEIOPS, binnen weiterer zwei Monate allen zuständigen Aufsichtsbehörden eine von seinen Mitgliedern mit qualifizierter Mehrheit angenommene Empf
...[+++]ehlung zu übermitteln.