Der Verfasser der Stellungnahme ist zwar auch der Auffassung, dass genetisch veränderte Organismen (di
e bereits durch die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 geregelt sind) vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen werden sollten, hält es
aber für notwendig, Lebensmittel, die aus geklonten Tieren und ihren Nachkommen gewonnen werden, ebenfalls auszuschließen, damit nicht in Zukunft ethisch dermaßen sensible Entscheidungen im Rahmen des Ausschussverfahrens entschieden werden. Der Verfasser
...[+++]der Stellungnahme fordert die Kommission deshalb auf, einen eigenen Vorschlag vorzulegen, der das Mitentscheidungsverfahren vorsieht, damit das Europäische Parlament an Entscheidungen über so kontroverse Themen mitwirkt.