(13a) Unter Berücksichtigung der Heterogenität der Netze in Bezug auf ihre Größe und Dichte und der Vielfalt der Organisationsstrukturen der nationalen und lokalen oder regionalen Behörden und ihrer jeweiligen Erfahrungen mit dem Prozess der Marktöffnung sollte jedem Mitgliedstaat ausreichend Spielraum eingeräumt werden,
um sein Netz so zu organisieren, dass eine Mischung aus Diensten mit freiem Zugang und solchen, die im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags erbracht werden, erreicht werden kann, um eine für alle Fahrgäste leicht zugängliche
...[+++]hohe Qualität der Dienstleistungen sicherzustellen.