17. Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation
legte die Kommission dem Rat 2009 einen Bericht vor, in dem sie eine begrenzte Bestandsaufnahme der Fallverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vornahm (
„Bericht von 2009“).[17] In der öffentlichen Konsultation hatten die Interessenträger darauf hingewiesen, dass voneinander abweichende Fusionskontrollvorschriften und -ver
...[+++]fahren innerhalb der Europäischen Union einen höheren Verwaltungsaufwand für die Unternehmen zur Folge haben und zu einer unwirksamen Durchsetzung des Fusionskontrollrechts, uneinheitlichen Ergebnissen und negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt führen könnten.