3. fordert die Kommission daher auf, vor September 2005 einen Vorschlag für einen Beschluss au
f der Grundlage von Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union auszuarbeiten, der vorsieht, dass die Maßnahmen im Sinne von Artikel 29 unter Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fallen, und gleichzeitig festlegt, dass zu ihrer Annahme die qualifizierte Mehrheit erforderlich ist; fordert den Rat auf, einen neuen Beschluss auf der Grundlage von Artikel 67 des EG-Vertrags anzunehmen, der festlegt, dass die im Titel IV vorgesehenen Gemeinschaftsmaßnahmen unter das Verfahren der Mitentscheidung fallen, und mit dem
...[+++] die Einschränkung der Befugnisse des Gerichtshofs aufgehoben wird;