In einer Presseerklärung vom 5. Februar 2004 erklärt der Europäische Gerichtshof zu seinem Urteil in der Rechtssache C-24/00 über das Inverkehrbringen von mit Nährstoffen angereicherten Lebensmitteln:„Was [...] energetische Getränke betrifft, deren Koffeingehalt eine bestimmte Grenze übersteigt [ein Produkt wird als Beispiel aufgeführt] und denen Taurin und Glucuronsäure zugese
tzt worden sind, so bestehen nach einer von französischen wissenschaftlichen Fachleuten abgegebenen Stellungnahme bei übermäßigem Koffeinkonsum tatsächliche Gesundheitsgefahren und hat der Wissenschaftliche Ausschuss für die menschliche Ernährung ein negatives Gut
...[+++]achten über den Zusatz dieser beiden Stoffe zu den Getränken abgegeben.