Zu diesem Zweck wird die Kommission prüfen, (i) was ge
tan werden muss, um Unterschiede bei den bestehenden gleichwertigen Befugnissen und der Unabhängigkeit nationaler Regulierer anzu
gehen, und (ii), ob bestehende Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierern und nationalen Netzbetreibern ange
messen sind oder ob eine engere Zusammenarbeit erforderlich ist, beispielsweise mit einem europäischen Energieregulierer , der gr
...[+++]enzübergreifende Fragen aufgreift.