3. fordert ferner, daß sämtliche bisher von den Vereinten Nationen, vom Europarat und von der Europäischen Union verabschiedeten Übereinkommen und sonstigen verbindlichen Rechtsakte, die Maßnahmen für
den Kampf gegen die organisierte Kriminalität vorsehen, von den
Mitgliedstaaten - soweit dies noch nicht geschehen ist - so rasch wie möglich, spätestens aber bis Ende 1998 ratifiziert und von den dafür zuständigen Behörden wirksam und lückenlos umgesetzt werden; fordert, daß diese Übereinkommen und sonstigen Rechtsakte auch von den bei
...[+++]trittswilli gen Staaten noch vor ihrem Beitritt ratifiziert und lückenlos umgesetzt werden und daß diese Staaten bereits jetzt an der Ausarbeitung und Anwendung von weiteren Gegenmaßnahmen eingebunden werden;