59. nimmt zur Kenntnis, dass die Übergangsbestimmungen bei der Einführung des Multiplikationsfaktors (Anhang XIII des Beamtenstatuts) durch die Reform äußerst undurchsichtig und sogar widersprüchlich sind , was zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Organe und zu zahlreichen Fällen vor dem Gerichtshof führte; betont, dass Rechtstexte verständlich und einfach abgefasst sein müssen; fordert eine Beschränkung des Übergangszeitraums zwischen dem alten Besoldungssystem von vor 2004 und dem reformierten Besoldungssystem auf ein Minimum (das von der Kommission vor der Reform ausgea
rbeitete erklärende Dokument sah ein Ende des Übergangszei
...[+++]traums bis 2006 vor) und erwartet mit Interesse das Ergebnis der Untersuchungen, die in diesem Zusammenhang durch die vom Generalsekretär geschaffene Arbeitsgruppe angestellt werden;