19. erinnert daran, dass das Ley de Costas nach den Erkenntnissen des Parlaments unverhältnismäßig schwerwiegende Folgen für einzelne Grundstücksbesitzer gehabt, gleichzeitig aber die eigentlichen Verursacher der Küstenzerstörung nur unzureichend in die Pflicht genommen hat, die in vielen Fällen eine übermäßige städtebauliche Entwicklung, entlang der Küstengebiete zu verantworten
haben; fordert die spanische Regierung eindringlich auf, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die mit ihrem betrügerischen Handeln zahlreiche EU-Bürger in eine nicht hi
nnehmbare Situation gebracht ...[+++] haben, ordnungsgemäß belangt werden und für den von ihnen angerichteten Schaden aufkommen müssen, zumal sie schuld daran sind, dass diese Bürger ihr Haus verlieren oder dass ihnen der Verlust ihres Hauses droht;