Die allgemeine Reform des Verfahrens beruhte auf dem Bemühen des Gesetzgebers, es effizienter und transparenter zu gestalten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerich
tshofes für Menschenrechte zu entsprechen, der geurteilt hatte, dass das Verfahren vor einem Notar bezüglich der Auseinandersetzung und Verteilung die Rechte, die in Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt sind, gewähr
leisten muss und so geregelt werden muss, dass es innerhalb einer angemessenen Frist abgewickelt werden kann (EuGHMR, 28. No
vember 200 ...[+++]0, Siegel gegen Frankreich, §§ 38 und 44; 23. September 2003, Dumas gegen Frankreich, §§ 36 und 41).