Maßgeblich für die Statistiken in diesem Bereich sind die offene Koordinierungsme
thode (OKM) auf den Gebieten soziale Ausgrenzung, Renten sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, die Strategie für nachhaltige Entwi
cklung, Artikel 143 (Bericht über die soziale Lage) und Artikel 13 (Diskriminierungsverbot) des EG-Vertrags, die Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Entschließung des Rates über die Förderung der Beschäftigung und der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2003 und
...[+++]die Mitteilung der Kommission „Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen: Ein Europäischer Aktionsplan“.