Die europäische Verordnung über geringfügige Ford
erungen[54] enthält eine Reihe praktischer Lösungen, um die Beilegung grenzüberschreitender
Streitigkeiten bei Forderungen im Wert von weniger als 2000 EUR zu erleichtern. So ist es beispielsweise nicht mehr nötig, ein Urteil bei Vollstreckung in einem anderen EU-Land anerkenne
n zu lassen, ferner wurde ein schriftliches Verfahren eingeführt, das mit Hilfe eines standardisierten Formb
...[+++]latts abgewickelt werden kann.