Sollte der Streit im Rahmen
der Konsultationen binnen sechzig Tagen nach Eingang des Antrags auf WTO-Konsultatio
nen nicht beigelegt worden sein, kann die beschwerdeführende Partei das Streitbeilegungsgremium (DSB) bitten, ein Streitbeilegungspanel einzurichten (die beschwerdeführende Partei kann jedoch schon vor Ablauf der vorgenannte
n Frist von sechzig Tagen die Einrichtung eines Panels beantragen, wenn beide Parteien der Auffassu
...[+++]ng sind, dass der Streit nicht im Rahmen der Konsultationen beigelegt werden kann).