20. hebt hervor, dass Banken und andere Kreditgeber über verlässliche Kredit- und Betrugsdaten verfügen müssen, die auf fairer und transparenter Grundlage bere
itgestellt werden; besteht aber dennoch auf dem Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher; fordert die Kommission auf, die der Weitergabe von Daten entgegenstehenden Hindernisse festzustellen und Vorschläge für die Interoperabilität von Datenregistern zu unterbreiten, ohne da
ss die Privatsphäre oder die Zugangs- und Berichtigungsrechte der Verbraucher verletzt werden;
...[+++] ist der Ansicht, dass der Verbraucher bei der grenzüberschreitenden Kreditdatenabfrage von jeder ihn betreffenden Abfrage informiert werden muss; begrüßt die Absicht der Kommission, eine Sachverständigengruppe für Kreditauskünfte einzusetzen, um die Kommission bei der Vorbereitung diesbezüglicher Maßnahmen zu unterstützen;