Zur Erreichung des spezifischen politischen
Ziels, die mit den neuen Herausforderungen verbundenen Vorhaben verstärkt voranzutreiben und Breitband-Internetinfrastrukturen zu entwickeln, ist es notwendig, vorzuschreiben, dass die Finanzmittel, die im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms als Gemeinschaftsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitzustellen sind, für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden müssen; zudem sollte diese Ve
rpflichtung mit der bestehenden Verpflichtung bezüglich der Beträge, die durch die
...[+++]obligatorische Modulation frei werden, sowie der Beträge, die sich aus der Anwendung von Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ergeben, verknüpft werden.