19. weist darauf hin, dass Initiativen gefördert werden müssen, die zu einer aktiveren Rolle der Verbraucher im Energiebinnenmarkt beitragen, wodurch der Wettbewerb auf diesem Markt angeregt wird; weist darauf hin, dass sich
in Fällen, in denen kollektiv der Anbieter gewechselt wurde, bereits einige erfreuliche Vorteile für die Verbraucher abzeichnen; fordert die Kommission auf, etwaige Vorteile, die sich aus einem solchen Anbieterwechsel im Energiebereich für die Verbraucher
ergeben, sowie die ...[+++]damit unter Umständen verbundenen Risiken zu bewerten; ist der Ansicht, dass auf EU-Ebene Maßnahmen vorgesehen werden sollten, die es den Verbrauchern ermöglichen, den Energieversorger zu wechseln, ohne mit Strafen wegen Vertragsbruch belangt werden zu können.